Anwaltskanzlei für Strafrecht in Schwechat
Als Rechtsanwalt in Schwechat unterstütze ich Sie gerne in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Das Strafrecht zählt zu den umfangreichsten Rechtsgebieten und bedarf ausreichender Kenntnis über die aktuelle Rechtslage sowie eine kompetente praktische Umsetzung dieses Wissens.
Als Rechtsbegleiter in allen Lebenslagen lege ich, neben einer fachkompetenten Beratung, auch großen Wert darauf, meinen Mandanten persönlichen Rückhalt zu geben. Dabei gehe ich insbesondere auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ein und unterstütze Sie durch erstklassige Fachkompetenz im Bereich des Strafrechts.
Als vertrauenswürdiger Ansprechpartner setze ich mich durch ein Höchstmaß an Engagement, für Ihre Rechte ein.
Menschenkenntnis und eine faktenbasierte Analyse sind der Schlüssel einer erfolgreichen Rechtsvertretung.
Beratungsgespräch für Strafrecht in Schwechat
Als Strafverteidiger in Schwechat stehe ich Ihnen in allen Strafangelegenheiten kompetent als Vertreter vor Behörden, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten zur Seite.
Ferner stehe ich Ihnen in Haftsachen vor dem Haft- und Rechtsschutzrichter, im gesamten Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung sowie in Verfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als Rechtsvertretung zur Seite.
Im Strafrecht unterstütze ich Sie in den folgenden Bereichen
- Zeugenschutz
- Vollstreckungen
- Diebstahl und
- Einbruch
- Betäubungsmittelverstöße
- Erpressung
- Fahrerflucht
- Mord und Mordversuch
- Körperverletzung und Nötigung
- Suchtmitteldelikte
- Sachbeschädigung
- Steuerhinterziehung
- Erpressung
- Betrug
- Insolvenzverfahren
- Jugendstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Untersuchungshaftverfahren
Kosten einer Strafverteidigung
Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach der Länge und des Aufwands des Verfahrens sowie der Art des Vorwurfs. Im Rahmen eines Erstgesprächs oder nach Akteneinsicht kann ich die Honorarkosten genauer kalkulieren. Das Honorar versteht sich als Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen.
In Österreich gibt es drei unterschiedliche Honorarabrechnungen für Rechtsanwälte.
Dabei kann der Anwalt einerseits nach Tarif oder nach Stunden abrechnen oder mit Ihnen ein Pauschalhonorar vereinbaren. Das Pauschalhonorar ist ein konkret festgelegter Leistungssatz, der vorab mit meiner Kanzlei vereinbart wird.
Als Basis der Honorarabrechnungen für Anwälte dienen festgelegte Tarife, die im Rechtsanwaltstarifgesetz und den allgemeinen Honorarkriterien festgelegt sind.
Bei der Stundensatzabrechnung erfolgt eine Abrechnung für jede geleistete Beratungs- oder Arbeitsstunde. Andernfalls übernimmt eine Rechtschutzversicherung die Kosten der Anwaltshonorare.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, klären Sie die Übernahme der Kosten bitte direkt mit dieser ab.
Sie benötigen eine rechtliche Beratung oder Vertretung im Strafrecht?
Strafverteidiger als Rechtsbeistand
Die meisten glauben, dass man als normaler Bürger niemals einen Strafverteidiger benötigt, sofern man keine Schuld trägt. Es ist einleuchtend, dass jeder Insasse in Untersuchungshaft einen Verteidiger braucht.
Doch nicht immer trifft es die Schuldigen, denn in vielen Fällen muss auch die Unschuld des Angeklagten beweiskräftig bewiesen werden. Demzufolge kann es oftmals notwendig sein, vorab einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.
Sie benötigen eine rechtliche Beratung oder Vertretung im Strafrecht?
Werden Sie erpresst oder wird Ihnen eventuell Erpressung vorgeworfen? Haben Sie wissentlich oder unwissentlich Steuern hinterzogen und sind mit dem Finanzamt in Konflikt geraten? Sind Sie angetrunken Auto gefahren und haben einen Unfall verursacht? Wie läuft eine Zeugenvernehmung ab und was muss man beachten?
Diese Situationen und weitere Fragenstellungen kann ich als Strafverteidiger in Schwechat mit Ihnen klären und Sie kompetent beraten.
Schwerpunkte im Vertragsrecht
Das österreichische Strafrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Aspekten, die sich auf die Rechtsfolge einer Strafe fokussieren. Je nach Zuständigkeit der Behörde wird zwischen Justizstrafrecht und Verwaltungsstrafrecht unterschieden.
Das Justizstrafrecht betrifft schwere Straftaten, wie beispielsweise Mord, Körperverletzung, Diebstahl und Betrug. Das Verwaltungsstrafrecht beschäftigt sich dagegen mit Fällen, wie beispielsweise Lärmbelästigung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Lenken eines KFZ im alkoholisiertem Zustand oder mit anderen sozialschädlichen Vergehen.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Schwechat verteidige ich Sie in allen Strafverfahren. Als Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafrecht vertrete ich Sie vor Verwaltungsbehörden.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Schwechat übernehme ich auch gerne die Verteidigung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Finanzstrafrecht, Disziplinarrecht (insbesondere für Rechtsanwälte), sowie bei vielen weiteren strafrechtlichen Angelegenheiten. Straftaten aus dem Bereich Wirtschaftskriminalität werden auf Basis des Wirtschaftsstrafrechts sanktioniert. Insolvenzdelikte, Korruptionsdelikte, Steuerstraftaten und Betrug gehören in diesen Bereich.
Bei Betrug unterscheidet das Gesetz in Österreich nochmals zwischen Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsbetrug und Kreditbetrug.
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Schwechat
Sind Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert und benötigen nun eine fundierte Rechtsberatung im Strafrecht in Schwechat? Wer einer langjährigen Haftstrafe ins Auge blicken muss, hat viel zu verlieren, sodass eine kompetente und erfolgreiche Rechtsvertretung essentiell ist.
Nicht immer treffen Anklagen einen schuldigen Täter, denn auch Unschuldige sehen sich häufig mit einer strafbaren Handlung konfrontiert.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Schwechat begleite ich Sie nicht nur während des Hauptverfahrens, sondern auch bei der Ladung zur Einvernahme sowie im Ermittlungsverfahren und bei Hausdurchsuchungen. Ganz gleich in welcher Situation Sie sich aktuell befinden, ich erarbeite gemeinsam die bestmögliche Lösung für Sie.
Gerne berate ich Sie in einem Erstgespräch in meiner Kanzlei, um alle strafrechtlichen Hintergründe zu Ihrem Fall zu besprechen und eine geschickte Vorgehensweise zu erarbeiten.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!