Ihr Rechtsanwalt für Schadenersatz und Gewährleistung in Schwechat
Unter Berücksichtigung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und Ihrer individuellen Ansprüche berate ich Sie als Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht in Schwechat bei allen schadenersatz- und gewährleistungsrechtlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus müssen viele Details berücksichtigt werden, um Ihre Interessen schlagkräftig vor Gericht vertreten zu können. Als Rechtsexperte für Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht in Schwechat vertrete und berate ich Sie gerne.
Überdies unterstütze ich Sie auch bei der Zurückweisung von unberechtigten Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, die an Sie oder Ihr Unternehmen gestellt werden.
Rechtliche Bestimmungen des Gewährleistungsrechts
Bei Übernahme eines fehlerhaften Produkts oder einer mangelhaften Leistung hat der Übernehmer verschiedene Gewährleistungsbehelfe
Hat der Verkäufer/Übergeber den Austausch oder die Verbesserung verweigert oder spezielle Fristen nicht eingehalten, muss ebenfalls eine Rückabwicklung des Geschäfts stattfinden.
Ihr Rechtsexperte für Gewährleistungs- und Schadenersatz - Jetzt Termin vereinbaren!
Gerne übernimmt meine Kanzlei Dr. Franz Lima in Schwechat die Beratung und Betreuung Ihres Schadenfalls.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen möchten oder unberechtigte Ansprüche abweisen möchten – als verlässlicher Spezialist stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und hoffe, Sie schon bald in meiner Kanzlei in Schwechat begrüßen zu dürfen!
Rechtsberatung für Gewährleistungsrecht
Der Schädiger haftet bei der Gewährleistung nur für die Sache selbst, aber nicht für die entstandenen Folgeschäden.
Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene verschuldungsunabhängige Haftung des Verkäufers für Mängel an einer Ware oder Leistung.
Sie benötigen eine rechtliche Beratung oder Vertretung bei Schadenersatz- oder Gewährleistungs-ansprüchen ?
Anders sieht es bei Schadenersatzansprüchen aus, denn diese umfassen sowohl den Schaden an der Sache selbst als auch die Folgeschäden. Ferner wird vorausgesetzt, dass ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln des Schädigers Ursache des Schadens war.
Anders als bei der Gewährleistung sind die Haftungsfristen beim Schadenersatzanspruch wesentlich länger. Jene Frist ist insbesondere für Mängel an der Sache selbst wichtig, da der Übernehmer über den Gewährleistungsanspruch hinaus einen Schaden geltend machen kann.
Rufen Sie mich an, um Ihr Anliegen zu besprechen und die weitere Vorgehensweise zu planen.
Ihr Spezialist für Gewährleistungs- und Schadenersatz
Um Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen bzw. diese abzuwehren, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht konsultieren.
In diesem Zusammenhang kümmere ich mich auch um die Prüfung des Umfangs der Schadenersatzforderung und helfe Ihnen dabei, Ihre Position zu stärken.
Dabei ist es als Experte für Schadenersatz stets mein Ziel, Schadenersatzansprüche abzuwehren oder durch außergerichtliche Verhandlungen, eine für den Schädiger bestmögliche und wirtschaftliche Lösung des Schadensfalles zu erzielen.
Selbstverständlich vertrete ich Sie auch als Geschädigter, indem ich Ihnen einen detaillierten Überblick über Ihre Schadenersatzansprüche gebe und ein Aufforderungsschreiben an den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung aufsetze, in welchem ich die Schadenersatzforderung rechtlich plausibel begründe.
Entsteht bei einem Unfall beispielsweise ein Fahrzeugschaden, dann handelt es sich um einen Sachschaden, der vom Schädiger beglichen werden muss.
Sollten bei dem Unfall jedoch Personen zu Schaden kommen, handelt es sich um Körperverletzung.
Bei Körperverletzung hat der Geschädigte das Recht, Ansprüche auf Schmerzensgeld zu stellen und bekommt ebenfalls die Heilkosten (Behandlungen, Massagen, Medikamente) und Unkosten erstattet.
Ferner muss der Schädiger die Kosten für Krankentransporte und Rehabilitationen sowie einen möglichen entgangenen Verdienst tragen.
Handelte der Schädiger hingegen grob fahrlässig oder unter Vorsatz, kann der Geschädigte sogar den Ersatz eines entgangenen Gewinns verlangen.